
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Damit die Fahrgäste täglich attraktive öffentliche Verkehrsmittel mit hohem Komfort nutzen können, stellt der Freistaat Thüringen Investitionsmittel bereit.
Der ÖPNV muss Qualität und Komfort bieten. Attraktive Preise, kundenfreundliche Bahnhöfe und Haltestellen, angemessene Serviceleistungen und übersichtliche Informationssysteme gehören dazu. Der Freistaat Thüringen wird daher auch in Zukunft den ÖPNV unterstützen. Denn, verkehrspolitisches Ziel ist die Bereitstellung eines öffentlichen Verkehrssystems in Thüringen.
Die Verknüpfung der einzelnen Verkehre zu einem Gesamtverkehrssystem ist die anspruchsvollste verkehrspolitische Aufgabe des Freistaates in den kommenden Jahren. Nur durch das Zusammenwirken aller Verkehrsmittel unter Einbeziehung des Individualverkehrs mit dem Auto oder dem Fahrrad und der Fußgänger ("Umweltverbund"), lassen sich die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in Zukunft befriedigen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Nach dem Thüringer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)-Gesetz ist der ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Er soll im Interesse der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebendbedingungen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen. Gleichzeitig ist festgelegt, dass Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land und Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (StPNV) die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte sind.
Berichte
Berichte nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1), geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 (ABl. L 354 vom 23.12.2016, S. 22)
Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs
Wichtiges Anliegen der Thüringer Verkehrspolitik ist die weitere Verbesserung und Attraktivierung des ÖPNV. Daher stellt das Land Fördermittel für die Aufgabenträger des ÖPNV, für Kommunen und Verkehrsunternehmen sowie deren Kooperationen bereit.
Mit der Förderung des investiven Ausbaus des ÖPNV nimmt der Freistaat Thüringen seine Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge wahr. Grundlage für die Förderung sind die Richtlinie ÖPNV-Unternehmensförderung und die Richtlinie Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen. Förderschwerpunkte sind Vorhaben zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur (Straßenbahnen und Schienenpersonennahverkehr), der Bau und Ausbau von Zugangsstellen zum ÖPNV, der Bau und Ausbau von Verknüpfungspunkten und Omnibushaltestellen, Telematikmaßnahmen (z.B. Errichtung von Leit-, Beschleunigungs-, Fahrgastinformationssystemen) sowie die Fahrzeugbeschaffung im ÖPNV.
Nach § 8 Abs. 4 Thüringer ÖPNV-Gesetz können Aufgabenträger sowie Unternehmen Zuwendungen zur Förderung von Verkehrskooperationen erhalten. Die Zuwendungen gewährt das Land zur Verbesserung der kooperativen Zusammenarbeit der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Ein besonderes Ziel ist, in einer Region für mehrere Aufgabenträger oder Unternehmen einen einheitlichen Fahrplan, Tarif und Fahrschein anzubieten. Grundlage ist die ÖPNV-Kooperationsrichtlinie.
Die Landesfinanzierung für den ÖPNV trägt auch dazu bei, dass durch die kommunalen Aufgabenträger bedarfsgerechte Verkehrsangebote im Straßenpersonennahverkehr vorgehalten werden. Dies erfolgt auf Grundlage der StPNV-Finanzierungsrichtlinie, nach der die Aufgabenträger Finanzhilfen für eine bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im StPNV beantragen können. Zudem unterstützt das Land auf Grundlage dieser Richtlinie die Einrichtung und den Betrieb von sogenannten landesbedeutsamen Buslinien.
Die gesetzlichen Ausgleichsleistungen für den Schülerverkehr erhalten die Verkehrsunternehmen auf Grundlage des Fachgesetzes (§ 45a Personenbeförderungsgesetz) sowie der dazu gehörigen Landesverordnung PBefAusglKostV über die Festlegung der Kostensätze.
Richtlinien
- Richtlinie zur Förderung von betrieblichen Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (RL-ÖPNV-Unternehmensförderung)
- Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI)
- Richtlinie zur Förderung der Kooperation im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen
- Richtlinie zur Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr und zur Förderung von Linienschifffahrtsangeboten in Thüringen (StPNV-Finanzierungsrichtlinie)
- Neunte Thüringer Verordnung über die Festlegung von Kostensätzen für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglKostV)
Straßenpersonennahverkehr
Regionalbus, Stadtbus und Straßenbahn sind öffentliche Verkehrsmittel des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV).
Die Verantwortung für den StPNV liegt in Händen der Landkreise, kreisfreien Städte und – soweit der Stadtrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat – der Großen kreisangehörigen Städte. Diese planen, organisieren und finanzieren den Straßenbahn-, Regionalbus- und Stadtbusverkehr in ihrem Zuständigkeitsbereich, tragen aber auch Verantwortung für Zusammenarbeit und Fahrplankoordinierung über die Stadt- und Landkreisgrenzen hinaus.
Unterstützung bei ihren Bemühungen zum Erhalt und zum Ausbau eines bedarfsgerechten, die Eisenbahnlinien ergänzenden Busregionalnetzes und leistungsfähiger Stadtverkehrsnetze erhalten die Landkreise und Kommunen von der Landesregierung, in erheblichem Umfang Mittel aus dem Landeshaushalt.
Links zum Strassenpersonennahverkehr
Schienenpersonennahverkehr
Das Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs bildet vor allem der Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hierfür ist das Land als Aufgabenträger für die Bestellung der Verkehrsleistung verantwortlich. Ein über 1500 km langes Schienennetz wird in enger Abstimmung mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen vorgehalten.
Von den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit (VDE) auf der Schiene ist die Hochgeschwindigkeitsstrecke von Berlin über Erfurt nach München als Bestandteil des Transeuropäischen Netzes Berlin - Erfurt - München – Rom von größter Bedeutung.
Ziel ist nun den SPNV in Thüringen - inklusive der Bahnhöfe und Haltepunkte – mit den Verknüpfungen innerhalb des öffentlichen Verkehrs und dem Individualverkehren zu koordinieren.
In seiner Funktion als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Freistaat Thüringen gemäß dem Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans verantwortlich. Derzeit befindet sich die Fortschreibung des für die Jahre 2018 bis 2022 gültigen 5. Nahverkehrsplans für den SPNV im Freistaat Thüringen in Bearbeitung. Durch Workshops sowie die in § 5 ThürÖPNVG vorgesehene Anhörung der kommunalen Aufgabenträger, der Verkehrsressorts bzw. SPNV-Aufgabenträger benachbarter Länder, der Eisenbahnunternehmen, der Fraktionen des Thüringer Landtags sowie verschiedener Verbände wird dabei eine frühzeitige wie umfassende Beteiligung aller am Thüringer SPNV beteiligten Akteure sichergestellt. Die Veröffentlichung des neuen Nahverkehrsplans ist für Mitte 2024 vorgesehen.
Weitere Themen

Straßenverkehr
Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport, Fahrerlaubniswesen, Fahrzeugzulassung, Straßenverkehrsordnung, Technisches Kraftfahrwesen, Verkehrssicherheit, Touristische Beschilderung
Radverkehr
Thüringer Radverkehrskonzept, Radroutennetz Thüringen, Förderung Radwege, Radroutenplaner Thüringen, Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen

Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr
Mit der Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr wollen wir dazu beitragen, dass alle Menschen in Thüringen sicher, bequem und mit Freude Fahrrad fahren und zu Fuß unterwegs sein können.

Ansprechpartner
Abteilung 4 - Andreas Minschke
Abteilungsleiter
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (0) 361 57 4191 300
Telefax: +49 (0) 361 57 4111 199

Medieninformationen Öffentlicher Personennahverkehr
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MedieninformationNeue Ära im ÖPNV: Thüringen will autonomes Fahren in den Alltag bringen
Staatssekretär Knoblich beim 8. Thüringer Forum Mobilität: „Wir wollen den Schritt vom Pilotprojekt zum verlässlichen Verkehrsangebot schaffen.“Thüringen will autonomes Fahren nutzen, um den öffentlichen Nahverkehr grundlegend zu stärken. Gerade im ländlichen Raum eröffnet die Technologie die Chance auf zusätzliche Verbindungen, längere Bedienzeiten und bessere Anschlüsse an Bus und Bahn. Ziel des Landes ist, den Weg von der Erprobung zu verlässlichen Angeboten im Alltag voranzutreiben. Das unterstrich Staatssekretär Dr. Tobias J. Knoblich beim 8. Thüringer Forum Mobilität, das er heute (1. Oktober) am Thüringer Innovationszentrum Mobilität (ThIMo) in Ilmenau gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Colette Boos-John eröffnete. zur Detailseite
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Gemeinsame Medieninformation DB AG und TMDIMehr Qualität auf der Schiene: Eisenbahnstrecke Erfurt – Nordhausen wird modernisiert
Deutsche Bahn und Freistaat Thüringen sichern weiteren Ausbau • Neue Schieneninfrastruktur, moderne und weitgehend barrierefreie Stationen sowie neue Stellwerkstechnik • Ausbau schafft Voraussetzungen für batterieelektrische Züge zur Detailseite
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MedieninformationMP Voigt übergibt Förderbescheid für Bau der neuen "Linkenmühlenbrücke"
Bei seiner Kreisbereisung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt übergibt Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt heute (17.9.) einen Förderbescheid über 4,22 Millionen Euro für den Bau der neuen „Linkenmühlenbrücke“ über den Hohenwarte-Stausee an den Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Marko Wolfram. Die Mittel stammen aus dem Etat des Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur. zur Detailseite
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